Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, die einen der folgenden Zwecke verfolgen:
- Förderung der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO,
- Förderung der Volks- und Berufsbildung,
- Förderung der Kunst und Kultur,
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
Ein Nachweis darüber kann durch Satzung oder Freistellungsbescheid erfolgen.
Anträge können jederzeit gestellt werden, der Vorstand wird darüber in zwei Sitzungen pro Jahr entscheiden. Die Anträge sollten mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Projektbeschreibung
- Finanzielles Gesamtvolumen
- Geplante Verwendung
- Beschreibung der Maßnahme
- Ort der Umsetzung
- Umsetzungszeitraum
- Durchführende und Mitwirkende
- Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit
Es ist zu beachten:
- Generell fördern wir Maßnahmen und Projekte, die ganz oder überwiegend durch unsere Mittel realisiert werden.
- Die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Naturschutzes erfolgt ausschließlich in Hamburg oder Schleswig-Holstein.